
Schadensanalyse
Schadensbeurteilung
Sanierungsmöglichkeiten
Ihre Bauexperts
Wir sind der Partner für Eigentümer, Architekten, General- und Einzelunternehmen und auch für Versicherungen, Verwaltungen und Gerichte.
Als neutrale Anlaufstelle bei Bauschäden bieten wir als zertifizierter Partner sowohl für Eigentümer, Architekten, General- und Einzelunternehmen als auch Versicherungen, Verwaltungen und Gerichte Hilfestellung an.
Vom Ist-Zustand über die Schadensanalyse und Schadensbeurteilung bis hin zur Aufzeigung von Sanierungsmöglichkeiten finden Sie hier im Schadensfall einen kompetenten und neutralen Partner.

Finden Sie in uns einen kompetenten und neutralen Partner.
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Immobilien Beratung
Bei Verkaufs- u. Kaufentscheidungen bestehen eventuell Reparaturrückstände an Bauteilen oder Bauwerken.
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Feuchte und Schallmessung
Aufzeigung von Feuchtigkeitsschäden, deren Ursache und Möglichkeiten zur Behebung, Schallmessungen, Aufzeigung von Verbesserungsmöglichkeiten.
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Bauherrenvertretung
Bei der Bauherrenvertretung haben Sie die Wahl in wie weit wir Sie gegenüber Handwerkern und Architekten vertreten.
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Mängelfeststellung und – bewertung
Eine der grundlegenden Aufgaben eines Sachverständigen ist in der Bestimmung von baulichen Zuständen zu sehen.
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Baubetreuung/Baubegleitung
Sichern Sie sich die Qualität der Arbeit, erkennen Sie eventuelle Mängel frühzeitig und reagieren Sie individuell und vor allem richtig.
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Sanierungsberatung
Bei Ausbau, Umbau oder Renovationen stehen wir Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung.
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Bauberatung
Egal, ob es sich um ein Eigenheim handelt oder um ein größeres Projekt. Sie haben die Möglichkeit einen reichen Erfahrungsschatz zu nutzen und sich persönlich und unabhängig beraten zu lassen.
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Beweissicherung
Die Beweissicherung dient der Erfassung des Ist- Zustandes eines Bauobjektes oder Teilbereiches bei zu erwartenden negativen Veränderungen.
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Baugutachten
Beide Formen des Gutachtens ergeben die Stellungnahme eines Sachverständigen in Streitfragen, wobei hier grundsätzlich nach der Auftragsform bzw. dem Auftraggeber zu unterscheiden ist.