Baugutachten | Gerichtsgutachten/Privatgutachten Gerichtsgutachten/Privatgutachten | Schiedsgutachten
Beide Formen des Gutachtens ergeben die Stellungnahme eines Sachverständigen in Streitfragen, wobei hier grundsätzlich nach der Auftragsform bzw. dem Auftraggeber zu unterscheiden ist. So steht es jeder Privatperson grundsätzlich frei, in Streitfällen einen Sachverständigen für ein Privatgutachten hinzuzuziehen und somit die Argumentation z.B. in einem Gerichtsverfahren zu stärken.
Dem gegenüber steht die Beauftragung von Amtswegen (Gerichtsgutachten). Form und Gliederung weisen in beiden Fällen kaum nennenswerte Unterschiede auf. Die zertifizierten Sachverständigen sind mit den Verfahren bestens vertraut.
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Beweissicherung
Die Beweissicherung dient der Erfassung des Ist- Zustandes eines Bauobjektes oder Teilbereiches bei zu erwartenden negativen Veränderungen.
Die Beweissicherung sollte bei ersten Bedenken und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist beauftragt werden, um kostspielige Folgeschäden zu vermeiden. Das Hinzuziehen eines Sachverständigen ist dabei nicht nur in Streitfragen sinnvoll.

